Zugangsvoraussetzungen
Um Unterstützung der Tiertafel in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen. Diese überprüfen wir vorab in einem persönlichen Gespräch, registrieren unsere Kunden und stellen einen Ausweis aus, der zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt.
- Sie sind Geringverdiener oder obdachlos, bekommen eine geringe Rente oder beziehen Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (ALG II).
- Sie können uns Ihren gültigen Bescheid und Erstbescheid vorlegen.
- Sie bringen Ihren Personalausweis mit.
- Sie bringen einen Nachweis über Ihr(e) Haustier(e) mit (z.B. Kaufvertrag, Hundesteuerbescheid, Versicherungsnachweis, Impfausweis, Tierarztrechnung oder Bescheinigung durch den Tierarzt).
- Sie zeigen damit, dass diese Haustiere schon vor Eintritt Ihrer Bedürftigkeit in Ihrem Haushalt lebten. Wir unterstützen keine Neuanschaffungen, Züchtungen und Vermehrungen. Dazu gehören neben gekauften und geschenkten Tieren auch zugelaufene, gefundene oder gerettete Vierbeiner.
Ein Tier bei sich aufzunehmen bedeutet, die Verantwortung für sein Leben und seine artgerechte Haltung zu übernehmen. Das beinhaltet nicht nur Aufmerksamkeit und Zuwendung, sondern eben auch an die Kosten für Futter und die tierärztliche Versorgung zu denken.
Bitte bringen Sie Ihren Hund zur Anmeldung unbedingt mit, wenn es möglich ist. Bei Katzen, Nagern, Vögeln und Fischen reicht ein Foto der Tiere.
In unsere Kartei werden alle im Haushalt lebenden Tiere aufgenommen. Wir unterstützen jedoch lediglich 2 Tiere pro Art, bzw. maximal 4 Tiere pro Haushalt.
Wir bieten keine Vollversorgung, sondern geben Futter für 4-5 Tage je Tier pro Woche aus. Eine garantierte Futterausgabe gibt es nicht. (*Sonderfutter nach Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung bitte anfragen)
Wir übernehmen nicht die Verantwortung für die jeweiligen Tiere und sorgen nicht für eine rundum Versorgung, möchten uns aber von Zeit zu Zeit über den Gesundheitszustand der Tiere informieren.
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